Die Kyu-Prüfungen zum 9. bis einschließlich 4. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden bei uns in der Budo Akademie München statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungen im Rahmen der Teilnahme an einem Verbandslehrgang abzulegen. Maßgeblich ist hier die jeweilige Ausschreibung.
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:
- Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
- Prüflinge zum 9. Kyu (Weißgelb-Gurt) müssen vor Zulassung zur Prüfung einen Karate-Ausweis des Deutschen Karate Verbandes beantragen. Entsprechende Anträge liegen im Dojo aus.
- Die zugelassenen Prüflinge bezahlen die Prüfungsgebühr im Vorfeld an den Sensei, damit dieser die Prüfungsmarken und -Urkunden bestellen kann.
- Der Sensei bestellt die erforderliche Anzahl an Prüfungsmarken und -Urkunden.
- Findet die Kyu-Prüfung im Dojo statt, erhält der Prüfling nach erfolgreicher Prüfung die Urkunde im Anschluß ausgehändigt.
Findet die Kyu-Prüfung in einem anderem Dojo oder Verbandslehrgang statt, übergibt der Sensei die Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling, der diese dem Prüfer übergibt. Mit Übergabe vom Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling bekundet der Sensei seine Genehmigung zur Teilnahme des Prüflings an der Kyu-Prüfung.